01.01.1970
Was wußte der Verfassungsschutz? Rechtsextremes Radio mit Bombenbauanleitungen
In der Sendung Kontraste wurden merkwürdige Versäumnisse des Verfassungsschutzes aufgezeigt. Die Rechtslage ist eindeutig, warum kam es zu den Versäumnissen? Mehr
01.01.1970
Zu Guttenberg Gesetz-outsourcing
"Entweder sein Ministerium ist wirklich nicht in der Lage, das zu leisten - oder er traut seinen eigenen Leuten nichts zu." Zum Spiegel-online Artikel
01.01.1970
Solidaritätsveranstaltung für den Widerstand im Iran
Der Verein der Iranischen Flüchtlinge hatte zu einer Podiumsdiskussion mit anschliessendem Friedenskonzert in den Festsaal Kreuzberg eingeladen. Mehrere Hundert Teilnehmer bekundeten ihre Solidarität mit der Widerstandsbewegung im Iran. Hier der link zum Youtube-Film über die Veranstaltung.
Unsere Verteidigung der Freiheit
Grüne klagen gegen BKA-Gesetz und Onlinedurchsuchung.
Neun Mitglieder der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen haben eine Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz eingereicht. Das BKA-Gesetz verschiebt mit seinen umfangreichen Eingriffsbefugnissen für das Bundeskriminalamt die vom Grundgesetz gewahrte Balance von Freiheit und Sicherheit tiefgreifend - und aus unserer Sicht verfassungswidrig.Weiterlesen...
Pressemeldungen dazu:
01.01.1970
Auch die Länder wollen kein FBI

Die Bundesregierung will das BKA zur zentralen Terrorpolizei mit geheimdienstlichen Mitteln aufgerüsten. Wir halten das BKA-Gesetz für verfassungswidrig. Jetzt scheiterte Wolfgang Schäuble damit im Bundesrat. Auch ein Vermittlungsverfahren kann das nicht retten. Wir bleiben beim Nein zum deutschem FBI. Mehr
01.01.1970
Erklärung zur Abstimmung über das ISAF Mandat
Schriftliche Erklärung zur namentlichen Abstimmung am 16. Oktober 2008 über den Antrag der Bundesregierung „Beteiligung bewaffneter Streitkräfte an dem Einsatz einer internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan unter Führung der NATO“ auf Grundlage der diesbezüglichen Resolutionen des VN-Sicherheitsrates
01.01.1970
Rechtsextremismus: Die Grünen auf Polizeitour
Wie geht die Polizei in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg mit Rechtsextremismus um? Darüber informierte ich mich zusammen mit meinen Kolleginnen Undine Kurth und Monika Lazar vor Ort. Drittes Ziel der grünen Polizeitour war am 4. Juli 2008 Dresden. Mehr...
01.01.1970
Extern und Unabhängig?

- Podium der Diskussion in Magdeburg
Eine Polizeibeschwerdestelle in Sachsen-Anhalt – Modell für den Bund?
Am Montag, den 9. Juni 2008 organisierte die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Magdeburg ein Fachgespräch über die Einrichtung einer Polizeibeschwerdestelle. Innenminister Holger Hövelmann hatte als Reaktion auf die vielen Fälle von Polizeiversagen im Umgang mit dem Rechtsextremismus die Einrichtung einer Vertrauensstelle gegen den Widerstand des Koalitionspartners CDU administrativ angeordnet. Dieser Magdeburger Versuch ist bundesweit der erste Anlauf für mehr Aufklärung und Transparenz in der Polizeiarbeit, seit die Hamburger Beschwerdestelle durch "Senator Gnadenlos" Ronald B. Schill nach nur dreijähriger Arbeit eingestellt wurde. Uns interessierte die Einschätzung der NGOs vor Ort zu dem Vorstoß des Innenministers. Denn wir begrüßen die Idee und sähen dieses Modell gern bundesweit und in anderen Bundesländern verwirklicht. Allerdings erkennen wir auch die Grenzen des Vorschlags aus Sachsen-Anhalt.
Grundlagen für eine Polizeibeschwerdestelle
Was sind die Erfolgsbedingungen für eine Polizeibeschwerdestelle in Deutschland? Michael Sturm von der Universität Leipzig gab einen Überblick über die Geschichte deutscher Polizeiorganisation. Sturm machte deutlich, wie stark die Polizei vom Kaiserreich bis heute vom Obrigkeitsstaatsdenken durchdrungen ist. Eine echte Bürgerpolizei hat es in den letzten hundert Jahren in Deutschland nicht gegeben. Echter Reformwille entstand immer in Krisenzeiten, so im Zuge der 68er Revolte oder im Zuge der Friedensbewegung und der Anti-AKW-Bewegung. Im Herbst 1977 und nach dem 11. September wurden viele dieser aus der Polizei selbst kommenden Impulse zu Gunsten demonstrativer äußerer Geschlossenheit wieder unterdrückt. Hier knüpfte Günter Schicht, Diplomkriminalist, an. Selbst ehemaliger Polizist vertrat er die These, dass Reform und Aufklärung nur mit und nicht gegen die Polizei möglich seien. Sonst schotteten sich deren Angehörige durch eine Cop-Culture, eine eigene Polizeikultur, von politischen Forderungen aber auch von Leitungsvorgaben ab.
Wie schwer in der Praxis die Arbeit einer Ombudsstelle ist, berichtete Rechtsanwalt Rolf Gössner, stellvertretender Vorsitzender der Internationalen Liga für Menschenrechte. Er hatte maßgeblich an der Konzeption der nur 3 Jahre arbeitenden Hamburger Polizeikommission mitgewirkt und deren Arbeit analysiert. Als eine der Hauptdefizite der Kommission sah er die schlechte Mittelausstattung an. Nur ehrenamtlich tätig und ohne ausreichende Büroinfrastruktur, konnte die Hamburger Kommission nie die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen, obschon sie eine steigende Zahl von Beschwerden bearbeitete.
Von Nordirland bis Sachsen-Anhalt
Wie es anders geht, zeigte uns der internationale Vergleich. Aus Nordirland berichteten Al Hutchinson, seit 2001 unabhängiger Polizei-Ombudsmann und Steve Haylett, Chief Superintendent der nordirischen Polizei über die Krise der Sicherheitsbehörden in Nordirland. Durch die Einrichtung eines Ombudsmanns sollte das verlorene Vertrauen der in den religiösen und politischen Kämpfen erschütterten Zivilbevölkerung zurückgewonnen werden. Dieses Beispiel ist derzeit einzig in Europa. Das Modell wird von der Zivilbevölkerung und auch von der Polizei akzeptiert. Hutchinson kann aber auch auf 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugreifen und unabhängig ermitteln.
Voraussetzungen von denen Sachsen-Anhalt für seine Polizeibeschwerdestelle nur träumen kann. Heike Kleffner, Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt, lobte zwar die Bereitschaft des Innenministers, rügte den Vorschlag aber als völlig unzureichend. Vor allem die institutionelle Anbindung an den Landespräventionsrat Sachsen-Anhalt provozierte Kritik, denn dieses Gremium genießt weder die für die Arbeit wichtige Unabhängigkeit, noch verfügt es über eine angemessene Mittelausstattung.
Deutschland fehlt zentrale Anlaufstelle
Die abschließende Podiumsdiskussion, übernahm diese Kritik. Als "Spar-Beschwerdestelle" kritisierte Wolfgang Wieland den Vorschlag. Allerdings bringe dieser erste Schritt Hövelmanns mehr, als alle anderen Bundesländer und auch der Bund derzeit zu bieten hätten. Denn schon seit Jahrzehnten fehlt in Deutschland eine zentrale Anlaufstelle, um Fälle polizeilicher Übergriffe oder Fehlversagen aufzuklären. Weder für die Betroffenen noch für Polizisten bietet die jetzige Rechtslage ausreichende Möglichkeiten, Polizeieinsätze kritisch aufzuarbeiten. Polizistinnen und Polizisten, die Verfehlungen offenlegen wollen, droht die Strafbarkeit bei eigenem Fehlverhalten, oder bei Nichtanzeige der Taten von Kollegen die strafbare Strafvereitelung im Amt. Betroffenen stehen mit der Staatsanwaltschaft und der Polizei keine unabhängigen Ermittlungsbehörden zur Seite. Alle Diskutanten waren sich einig, dass diese Situation mit dem vorgeschlagenen Modell aus Sachsen-Anhalt nicht geändert werden kann. Gleichwohl signalisierten Grüne (Landesvorsitzender Christoph Erdmenger) und NGOs (Roman Ronneberg, Miteinander e.V.; Uta Leichsenring, Polizeipräsidentin a.D.) konstruktive Gesprächsbereitschaft, um das Modellprojekt noch zu verbessern.
Unser Antrag "Kein uferloser Datenaustausch mit den USA".der sich gegen das von Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, und der Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, am 11. März 2008 parafierten „Abkommen über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität“ wendet. Es erlaubt einen weitgehenden Austausch sensibler Daten. Siehe dazu auch die Rede vom 05.06.2008
Unsere Positionen mit Hintergrundinformationen zum Referentenentwurf BKA-Gesetz.
Unsere Argumente gegen die Einführung eines biometrischen Personalausweises.

Der Tempelhof Volksentscheid ist gescheitert. Statement zur Umsetzung von Volksentscheiden auf Politik.TV
Erklärung nach § 31 GO
Schriftliche Erklärung zur namentlichen Abstimmung am 12. Oktober 2007 über den Antrag der Bundesregierung „Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001), 1413 (2002), 1444 (2002), 1510 (2003), 1563 (2004), 1623 (2005), 1707 (2006) und 1776 (2207) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen“, Drucksache 16/6460
Das Thema Online-Durchsuchung schlägt momentan hohe Wellen. Zu recht. Aber sie ist nur ein kleiner Teil des von Wolfgang Schäuble vorgelegten Gesetzentwurfes zur Reform des Bundeskriminalamtes. Der damit verbundene Eingriff in Grundrechte ist für Bündnisgrüne ebenso wenig akzeptabel, wie die übrigen Eingriffe, die Schäuble jetzt mit seinem neuen Gesetzesentwurf zur Reform des Bundeskriminalamts vorgelegt hat. Unter der Überschrift "Terrorismusbekämpfung" hat der Bundesinnenminister die Gelegenheit genutzt, um sich einige lang gehegte Wünsche zu erfüllen und die Sicherheitsarchitektur umzukrempeln. Das Bundeskriminalamt soll zum FBI mutieren. Das werden wir nicht zulassen.
Seit dem 11. September 2001 wird in Deutschland eine fast ununterbrochene Debatte über die Innere Sicherheit geführt. Seit Wolfgang Schäuble wieder Bundesinnenminister ist, hat diese Diskussion an Schärfe und Lautstärke deutlich zugenommen. Der Minister lässt nichts unversucht, um mit immer neuen Vorschlägen, kontroversen Äußerungen und kompromisslosem Auftreten eine generelle Verschärfung der geltenden Gesetze zu erreichen.
Unser Papier macht eine Reihe von konkreten Vorschlägen, die das zeigen, was wir bereits während der rot-grünen Bundesregierung bewiesen haben: Bündnis 90/Die Grünen haben das bessere Konzept, um Innere Sicherheit zu erreichen und Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat zu sichern.
Für uns bedeutet Innere Sicherheit zweierlei: Menschenleben zu schützen und Freiheit zu bewahren. Mit der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus werden wir nur fertig, wenn wir die Lage richtig analysieren und dann gezielte, effiziente Maßnahmen entwickeln. Für uns Bündnisgrüne ist klar: Sicherheit darf nicht gedankenlos auf Kosten der Freiheit gehen. Wenn wir, wie Wolfgang Schäuble, nur danach gehen, was technisch möglich ist wie Kontrollen perfektioniert werden können, dann geben wir die Grundrechte auf. In einer offenen, demokratischen Gesellschaft gehen der Schutz von Menschenleben und Gesundheit einher mit der Bewahrung von Freiheit und Recht.
Für uns ist klar, dass nur solche Mittel in der Terrorismusbekämpfung gewählt werden dürfen, die nicht Schritt für Schritt unseren Rechtsstaat unterminieren und damit den Terroristen in die Hände arbeiten. Wir stehen technischen Neuerungen offen gegenüber – aber ihr Einsatz muss klar begrenzt sein, dem Ziel der Inneren Sicherheit auch wirklich dienen und tatsächlich notwendig sein. Vor allem aber dürfen die bürgerrechtlichen Kosten nicht höher sein als der Zugewinn an Sicherheit. Dabei gilt für uns nach wie vor: Im Zweifel für die Freiheit.
Es ist daran festzuhalten: Den Rechtstaat und die Freiheit schütze ich nicht, indem ich sie abbaue, sondern indem ich sie bewahre. Alles andere wäre Selbstmord aus Angst vor dem Tod.
Persönliche Erklärung zur Abstimmung über den Antrag der Bundesregierung zu den Resolutionen 1386 (2001), 1413 (2002), 1444 (2002), 1510 (2003), 1563 (2004), 1623 (2005) und 1707 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.
Am 25. Januar besuchte ich zusammen mit Öczan Mutlu, dem grünen Berliner Abgeordneten, die Otto-Wels-Schule, den Arbeitskreis "Neue Erziehung" und das Integrationsprojekt"Inssan".
Nun muss die große Koalition endlich Farbe bekennen. Vor allem, weil sie die Verlängerung der Wahlperiode des Bundestages auf fünf Jahre plant. Die demokratische Legitimation der Volksvertreter durch Wahlen würde damit entscheidend geschwächt. Wir laden SPD und Union ein, ihr Vertrauen in den politischen Entscheidungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger auch im Bund offen zu erkennen zu geben.
Mit der Verabschiedung zweier Gesetze zur Terrorismusbekämpfung geht die große Koalition weit über das hinaus, was unter Rot-Grün vorstellbar war. Das Gemeinsame-Dateien-Gesetz schafft die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung einer gemeinsamen, zentralen Anti-Terror-Datei und von gemeinsamen Projektdateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten.
Die Bedrohung durch den islamistischen Terror besteht fort. Wäre es gelungen, die Flugzeuge in die Luft zu sprengen, hätten wir fast auf den Tag fünf Jahre nach dem 11. September in Europa einen ähnlich schrecklichen Anschlag gegen friedliche Menschen miterleben müssen wie in den USA.
Die rot–grüne Bundesregierung hatte nach dem Schock des 11. September 2001 zwei Maßnahmepakete zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus vorgelegt, die berühmt-berüchtigten Otto-Kataloge.
Das Gesetz vom Januar 2002 sieht bei den Eingriffen der Nachrichtendienste in die sensiblen Sphären der Bürgerinnen und Bürger bei der Telekommunikation, der Mobilität und den Geldflüssen eine Befristung von fünf Jahren für die neuen Befugnisse vor. Diese Frist läuft zum Jahresende ab, deshalb drängt die Zeit, weil die Gesetze ansonsten insgesamt auslaufen.
Nach den Anhörungen, die der Bundestag gemeinsam mit dem Bundesrat in den letzten Wochen durchgeführt hat, soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen die Föderalismusreform noch vor der Sommerpause endgültig beschlossen werden.
Wir befürworten grundsätzlich eine Reform der bundesstaatlichen Ordnung. Der von der großen Koalition vorgelegte Entwurf wird allerdings den Anforderungen an eine notwendige und sinnvolle Reform nicht gerecht. In dieser Einschätzung fühlen wir uns durch die Anhörungen nachdrücklich bestätigt. Insbesondere in den Bereichen Umwelt und Bildung muss der Gesetzentwurf der Koalition noch verändert werden. Zudem wird Ziel einer Entflechtung der Zuständigkeiten und damit der Reduzierung der zustimmungspflichtigen Gesetze mit dem Entwurf nur ungenügend erreicht.
Nun, nach der ersten Halbzeit der Anhörungen von insgesamt über 100 Sachverständigen, können wir in einer Zwischenbilanz festhalten: Die Koalitionsfraktionen können uns dankbar sein für diese erzwungene Denkpause. Die bisherigen Anhörungen haben sehr deutlich gezeigt, dass die Reform so nicht beschlossen werden kann.
Eine Woche vor den Mammutanhörungen von Bundestag und Bundesrat zur Neuordnung der Bund-Länder-Kompetenzen, habe ich in einem Pressegespräch die wesentlichen Kritikpunkte an dem Reformpaket benannt, und erläutert warum es eine neue Fassung geben muß.
Eine Neufassung des Grundgesetzes, eine grundlegende Reform des Föderalismus ist notwendig, um die Entscheidungsfähigkeit der Politik in Deutschland zu verbessern.Bund und Länder sind in Gesetzgebung und Verwaltung derart miteinander verwoben, dass beide Ebenen kaum noch eigenständig handlungsfähig sind.Eine echte Reform des Föderalismus müsste also die Kompetenzen zwischen Bund, Ländern und Kommunen sinnvoll zuordnen, die Zuständigkeiten möglichst klar trennen und Überschneidungen vermeiden. Ein Beitrag für www.politikerscreen.de
Positionspapier von Wolfgang Wieland und Volker Beck MdB. Nach den Erfahrungen mit der vorzeitigen Beendigung der letzten Legislaturpoeriode durch Bundeskanzler Schröder auf dem Wege einer absichtlich herbeigeführten verlorenen Vertrauensfrage werben die beiden grünen Bundestagsabgeordneten für eine Grundgesetzänderung. Der Bundestag soll das Recht bekommen, sich mit qualifizierter Mehrheit selbst aufzulösen.
Seit dem 11. September 2001 ist auf internationaler Ebene ein Sanktionsregime wegen Terrorverdachts eingeführt worden. Das Ziel die Finanzströme des Terrorismus auszutrocknen, verdient ungeteilte Unterstützung. Das zur Umsetzung dieses Anliegens geschaffene Sanktionsregime geht jedoch über diesen Zweck deutlich hinaus. Es greift tief in Bürgerrechte ein und genügt dabei rechtsstaatlichen Anforderungen in keiner Weise. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen hat auf meinen Vorschlag hin einen Antrag beschlossen, der die Bundesregierung auffordert, ihre Bemühungen auf internationaler Ebene für die Einführung eines Rechtschutzes und die Festlegung menschenrechtlicher und rechtsstaatlicher Standards zu intensivieren.
Öffentliche Anhörung der grünen Bundestagsfraktion am 22.02.06 mit Jan-Philipp Reemtsma, Heiner Bielefeldt, Renate Künast u.a. Terrorismusbekämpfung mit allen Mitteln? Wo ist die Grenze? Dass diese Frage nicht nur von rechtsphilosophischem Interesse ist, zeigte sich bei der Anhörung der Grünen Bundestagsfraktion. Eine spannende Auseinandersetzung lieferten sich Wissenschaftler, Praktiker, Kommentatoren und Politiker. Die Fragen sind nicht einfach. Was dürfen die Sicherheitsbehörden in einem demokratischen Rechtsstaat unternehmen um Anschläge zu verhindern – um Menschenleben zu retten?
Der Koalisationsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht die Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz für den Bereich des Strafvollzugs , einschließlich des Vollzugs der Untersuchungshaft auf die Länder vor. Ich setze mich mit meinem Antrag für die Beibehaltung der Gesetzgebungskompetenz beim Bund ein. Strafvollzug, Jugendstrafvollzug und Vollzug der Untersuchungshaft sollen auch nach der Föderalismusreform in der Kompetenz des Bundes bleiben.
01.01.1970
Keine Bundeswehr vor öffentlichen Gebäuden und Stadien bei der Fußballweltmeisterschaft 2006
Das Grundgesetz sieht aus historischer Erfahrung, eine klare Trennung der Aufgaben und Zuständigkeiten von Polizei und Bundeswehr vor. Auch sind Soldaten und Soldatinnen nicht dazu ausgebildet, die Sicherheit von Sportveranstaltungen zu gewährleisten. Für die Objektsicherung im Innern ist die Polizei zuständig. Deshalb habe ich einen Antrag zur Klarstellung vorgelegt, die Bundeswehr nicht zur Bewachung der Fußballweltmeisterschaft einzusetzen.











