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01.01.1970

Weder Verharmlosung noch Panikmache

Presseerklärung anlässlich der heutigen Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2009 durch den Bundesminister des Innern sowie den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutzs.

01.01.1970

Kein Einsatz der Bundeswehr in Deutschland!

Presseerklärung zu dem heute verkündeten Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zum Einsatz der Bundeswehr rund um den G8-Gipfel in Heiligendamm 2007.

Wir bedauern es, dass das Bundesverfassungsgericht unseren Antrag im Organstreitverfahren verworfen hat (Beschluss 2 BvE 5/07). Allerdings lässt das Gericht in seiner Würdigung der vielfältigen Einsätze rund um Heiligendamm vom Tornado-Tiefflug über den Camps der Demonstrantinnen und Demonstranten bis hin zur Geländeaufklärung durch Spähpanzer ausdrücklich offen, ob hierdurch Grundrechte von Betroffenen verletzt wurden. Es erging keine Entscheidung in der Sache über die Verfassungsgemäßheit dieser Einsätze, das Gericht hat nur den Antrag im Organstreitverfahren für das falsche Mittel gehalten.

Wir sehen uns durch die Ablehnung unseres Antrages deshalb in unserer Kritik absolut bestärkt, dass ein derartiger Einsatz in der Verfassung nicht vorgesehen ist. Nur darum gab es nach Ansicht des Gerichtes auch keine von der Verfassung gebotene Mitwirkung des Bundestages. Die Bundeswehr ist nur insoweit Parlamentsarmee, wie sie im Ausland eingesetzt wird. Dies ist im Ergebnis völlig paradox und unbefriedigend.

Für die Regierung muss dies allerdings bedeuten, auf jeglichen Bundeswehreinsatz im Inneren in Zukunft zu verzichten. Auch ein "Üben", Herantasten an derartige Einsätze durch immer weitere Steigerung der herangezogenen militärischen Potentiale darf es nicht geben. Der umfangreiche Einsatz von Spähpanzern, AWACS-Flugzeugen und sogar Tornado-Kampfjets zur Überwachung des Gebietes geht nach unserer Ansicht weit über das hinaus, was das Grundgesetz zur Verwendung der Bundeswehr innerhalb Deutschlands zulässt.

01.01.1970

Geräuschlose Arbeit ist besser als laute Forderungen

Presseerklärung zur Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2009.

01.01.1970

Guantánamo: Unionsfraktion entzieht Bundesinnenminister Vertrauen und Unterstützung

Pressemitteilung zu unserem Antrag.

01.01.1970

Teilhabe für Taiwan – für eine bessere Einbindung des Landes in internationale Organisationen

Presseerklärung zur internationalen Rolle Taiwans.

01.01.1970

Statt Transparenz schwarz-gelbe Verfahrenstricks

Pressestatement

„Mit einem Verfahrenstrick hat die Koalition eine Expertenanhörung zu Parteispenden und -sponsoring im Bundestag bis auf weiteres vertagt. Verhindern kann die Koalitionsmehrheit eine Anhörung nicht, aber weit, weit hinter die Wahlen in Nordrhein-Westfalen verschieben. Trotz – oder wegen? – Rent-a-Rüttgers und Mövenpick wollen Schwarz und Gelb keine Transparenz. Diskussionsverweigerung per Geschäftsordnung – das ist jämmerlich und feige!“

Zum Hintergrund

Auf der Tagesordnung des Innenausschusses standen heute mehrere Anträge zur Reform der Parteispenden und der Regelung des Sponsorings. Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Linkspartei hatten dazu eine Anhörung beantragt. Weil die Anhörung von einer Minderheit (25%) beschlossen werden kann, hat die Mehrheit aus Union und FDP die Beschlussfassung über eine Anhörung von der Tagesordnung genommen. Damit konnte nicht in der Sache über eine Anhörung beschlossen werden.

01.01.1970

Ein Jahr Winnenden: Waffen endlich raus aus Wohnungen

Presseerklärung anlässlich des Jahrestag des Amoklaufs in Winnenden.

01.01.1970

Niederlage für die Innenpolitik der großen Koalition - Grundrechtsschutz braucht eine europäische Perspektive

Presseerklärung von Volker Beck und Wolfgang Wieland

Das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ist ein großer Sieg für die Bürgerrechte, wenn auch nicht auf der ganzen Linie.

Gut, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt und die Löschung der vorhandenen Daten angeordnet hat. Die Koalition von Union und SPD hat ein verfassungswidriges Gesetz zu verantworten. Das Gericht hat den Schutz der Bürgerrechte gestärkt. Das ist gut so!

In der entscheidenden Frage (Ist Vorratsdatenspeicherung überhaupt zulässig?) hat sich das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht zu einem klaren Nein durchringen können. Das Bundesverfassungsgericht sah sich nur in der Lage, hohe Hürden aufzustellen. Dies zeigt, dass die Grundrechte letztlich energisch in den Parlamenten verteidigt werden müssen. Die Grünen werden hier im Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung weder im Europaparlament noch im Bundestag nachlassen. Nicht alles, was verfassungsrechtlich gerade noch so geht, muss der Gesetzgeber auch machen. Auf grundrechtsbeschränkende Gesetzgebungsakte sollte der Gesetzgeber auch einmal verzichten.

Darüber hinaus ist zu bedauern, dass das Gericht die Frage, ob die Vorratsdatenspeicherung mit den europäischen Grundrechten übereinstimmt, nicht dem EuGH vorgelegt hat. Dies hätte den Rechtsschutz aller europäischen Bürger verbessert. Es wird darüber zu reden sein, ob das Bundesverfassungsgericht nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht bei Verletzung der Grundrechte durch europäische Gesetzgebungsakte verpflichtet sein soll, die europäischen Gesetzgebungsakte dem EuGH (ggf. Hinweis auf eine gesetzliche Klarstellung zur Vorlagepflicht des BVerfG) zu überweisen.

Die FDP ist jetzt aufgefordert, Kurs zu halten, und ein Revival der Vorratsdatenspeicherung zu verhindern.

 

01.01.1970

SWIFT: FDP wackelt

Presseerklärung zur bevorstehenden Abstimmung im EU-Ministerrat über das SWIFT-Abkommen zur Weitergabe von Bankdaten an die USA.

01.01.1970

Datenschleuder statt Datenschutz

Presseerklärung zum geplanten Beschluss über das Abkommen zur Weitergabe von Informationen über europäische Bankgeschäfte an die USA (SWIFT-Abkommen).

01.01.1970

Arbeitsminister Jung muss für Datensicherheit bei der Jobbörse sorgen

Presseerklärung zum Missbrauch von Bewerberdaten über die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit.

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